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Aus diesem Jahr stammt die erste Erwähnung Leegebruchs, und zwar
bezeichnenderweise im Zusammenhang mit einem Verbot.
Der brandenburgische Kurfürst Georg Wilhelm untersagte den
Bauholzverkauf "aus dem Leegebruche zwischen Velten und Bötzow, weil das Erlenholz zu
Grundpfählen für die Festung Spandau und zum Kohlenschwelen für den Bedarf des Hofes gebraucht
wird."
So vermittelten uns die Verfasser dieser Verordnung das älteste Zeugnis
über die Gegend, in der sich heute die Gemeinde befindet.
Es bestand eine enge Verbindung zu Bötzow durch die Nutzungsrechte der
Stadtbewohner am "Leegebruch", die auf die Gründungszeit des Ortes zurückgehen.
Diese waren es ja, die mit dem Verbot getroffen werden sollten.
Überhaupt war das planlose Abholzen dem Landesherrn wohl schon ab 1548
lästig geworden, da offenbar auf Kosten des Landes Raubbau betrieben wurde.
Das ergab sich allein schon aus der wachsenden Einwohnerzahl in Bötzow, die
schließlich in der Folge zu weiteren Verboten und Einschränkungen führen
mußte.
( Quelle: Chronik von Leegebruch, erstellt von V. Potyka 1993/94 )
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