Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Leegebruch in Kraft

04.11.2015

Seit dem 30.10.2015 ist die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Leegebruch (Baumschutzsatzung – BaumSchS) in Kraft. Zweck der Satzung ist es den Bestand an Bäumen zu erhalten, zu pflegen, zu sichern und zu entwickeln. Geschützt sind Laub und Nadelbäume mit einem Stammumfang von Mindestens 60 cm. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1,30 m  über den Erdboden gemessen. Auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten werden Bäume die in einer Höhe von 1,30 m über den Erdboden gemessen einen Stammumfang von bis zu 95 cm vom Anwendungsbereich der Satzung ausgenommen, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen. Auf Kulturobstbäume (außer Walnuss, Esskastanie, Eberesche), Pappeln und Baumweiden findet die Satzung ebenfalls keine Anwendung. Diese und weitere Ausnahmen vom Anwendungsbereich finden Sie unter § 3 der BaumSchS.  

 

Die Gemeinde kann auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten Ausnahmen von den Verboten nach § 4 Abs.1 der BaumSchS zulassen. Hierzu bedarf es der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Den notwendigen Formantrag finden Sie unter Bürgerservice/ Formulare.  Die Bearbeitung des Antrages ist Gebührenpflichtig.

 

Für Fragen steht Ihnen Herr Wiechmann unter Tel. 03304 249635 zur Verfügung.