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Presseerklärung zu den Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2015 zwei Beschlüsse veröffentlicht, in welchem zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben wurden. In den Verfahren ging es um Anschlussbeitragsbescheide für den Abwasseranschluss in der Stadt Cottbus. Gleichwohl hat diese Entscheidung grundlegende Auswirkungen auf die Beitragsveranlagung im Bundesland Brandenburg und damit auch für die Gemeinde Leegebruch.

 

Lesen Sie hierzu den kompletten Text der Pressemitteilung im nachfolgenden Downloads.