Kriterien und Verfahren zur Auskehrung der Spenden für die vom Großschadenereignis am 29.06./01.07.2017 stark betroffenen Leegebrucher Einwohner und juristischen Personen

07.08.2017

Kriterien und Verfahren zur Auskehrung der Spenden für die vom Großschadensereignis am 29.06./01.07.2017 stark betroffenen Leegebrucher Einwohner und juristischen Personen

Grundlage der Auskehrung der Spendengelder ist der Beschluss der Gemeindevertretung BV 17-34 vom 13. Juli 2017. Empfangsberechtigt sind Einwohner der Gemeinde Leegebruch, sowie juristische Personen mit Sitz oder einer vom Großschadensereignis stark betroffenen Betriebsstätte in Leegebruch. Eine Spendenauskehr darf nur einmal je Haushalt oder Betriebsstätte/Gewerbebetrieb erfolgen. Die Berücksichtigung bei der Spendenauskehr ist bei der Gemeinde Leegebruch unter Verwendung des Formblattes (siehe Anlage) zu beantragen. Ein schriftlicher Antrag auf Berücksichtigung bei der Spendenauskehr muss bis zum 31. Oktober 2017 bei der Gemeinde Leegebruch, Eichenhof 4, 16767 Leegebruch eingereicht werden.