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Erbbaurecht

Objekt: Am Wasserwerk (12)  -  RESERVIERT

Flur: 5

Flurstück: 1406

Größe: 449 m²

Jährlicher Erbbauzins: 3.232,80 €

 

Ein Erbbaurecht ist ein "grundstücksgleiches Recht". Die Gemeinde Leegebruch ist Eigentümerin des Grundstückes. Für die Vertragsdauer von 99 Jahren werden alle Rechte und Pflichten den Erbbauberechtigten übertragen. Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren zu bebauen.

 

Die Bebauung wird hier in § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

 

Das Grundstück ist erschlossen, da in der Straße "Am Wasserwerk" alle Medien anliegen.

 

Antrag

 

Ansprechpartnerin: Frau Riefenstahl

Telefonnummer: 03304/249638