Es wird deshalb eine Reihe von Voraussetzungen von einem Siedler vor der Zuteilung einer Siedlungsstelle verlangt:
a) Als Hauptkapital muß der Siedler volle Gesundheit mitbringen. Er und seine Frau müssen
den Anforderungen der Erbgesundheitslehre entsprechen.
b) Der Siedler muß auch in seiner politischen Haltung einwandfrei sein und Gewähr dafür
bieten, daß er sich in die geschlossene Einheit, die die Siedlungsgemeinschaft bildet,
einfügen kann.
c) Der Siedler einer Werk-Siedlung muß Stammarbeiter sein und damit seinem Betrieb die
Gewähr geben, daß er das ihm gegebene zinsfreie Arbeitgeberdarlehn im Laufe der Zeit
auch gewissenhaft abträgt."
(Anmerkung: In Gesprächen mit Leegebruchern kam zum Ausdruck, daß in der
Praxis diese Forderungen keine so wesentliche Rolle gespielt haben;
ich habe da allerdings meine Zeifel, zumal die Berichte außerordentlich
subjektiv gefärbt und aus der Erinnerung gegeben wurden.)
Wer in Leegebruch in die neue Siedlung einziehen wollte, mußte daher in erster Linie politisch zuverlässig sein... im Sinne der NS-Herrschaft. Wenn der Facharbeiter und seine Frau nach den Vorschriften der "Erbgesundheitslehre" die Richtigen sein sollten, dann bedeutet das wohl zuerst, daß ihr "Ariernachweis" einwandfrei sein mußte. Natürlich durfte dort keine jüdische Abstammung zu finden sein, aber auch polnische oder russische Herkunft wären sicher schon ein Hinderungsgrund gewesen.
( Quelle: Chronik von Leegebruch, erstellt von V. Potyka 1993/94 )