Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ 2

Leegebruch

Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ 2

 

Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes als Planungsmaßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Öffentlichen Auslegung durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet 

Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. 

Die Unterlagen werden während der Auslegungsfrist unter 

https://www.leegebruch.de/seite/137933/bekanntmachungen.html 

 

sowie über das zentrale Landesportal Brandenburg unter 

https://bb.beteiligung.diplanung.de/verfahren/c4fedeae-4e73-4911-a359-1eb70b76cf10/public/detail 

zugänglich gemacht.

 

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen als zusätzliches Angebot gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

 

Gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit von 28.07.2025 bis einschließlich 31.08.2025

 

während folgender Zeiten: 

Mo, Mi, Do:8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Di:   8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr:   8.00 - 12.00 Uhr

 

in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Bauverwaltung, Zimmer 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch.

 

Hinweise

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

  4. dass durch die oben genannte öffentliche Auslegung der Planunterlagen eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB besteht.

 

Gemäß §13a (3) BauGB wird hiermit zugleich bekannt gemacht:

  • dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und

  • dass eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB nicht stattfindet und sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Bauverwaltung, Zimmer 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch zu den o.g. genannten Zeiten unterrichten und zur Planung äußern kann.

 

Datenschutzhinweise 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Leegebruch, gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)