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Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen und Fundamenten auf dem Friedhof der Gemeinde Leegebruch

Gemeindeverwaltung Leegebruch lässt die Standfestigkeit von Grabsteinen und Fundamenten am 24.07.2019 auf dem Friedhof in Leegebruch prüfen.

 

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen kommt der Haftung für Schadensfälle, die durch schadhafte, unsicher stehende, verwitterte oder brüchige Grabmale oder durch Ablösen einzelner Teile derselben verursacht werden, besondere Bedeutung zu. Der Nutzungsberechtigte haftet als Eigenbesitzer des Grabmals für Schäden, die durch das betreffende Grabmal verursacht worden sind. Der Gemeinde steht aber eine gewisse Sorgfaltspflicht zu.

Die Gemeinde Leegebruch als Friedhofsträger hat regelmäßig die Grabsteine und Fundamente auf ihren verkehrssicheren Zustand zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Die Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale und Fundamente wird am 24.07.2019 stattfinden. Die Firma ibb Ingenieurdienstleistungen GmbH wird mit Hilfe der dafür vorgesehenen Geräte die Prüfung durchführen. Die Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten.

Nicht mehr ausreichend standsichere Grabmale erhalten einen Klebezettel.