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Aufruf zur Bewerbung um das Schiedsamt in der Gemeinde Leegebruch

 

Die derzeitige Wahlperiode der Schiedspersonen und der stellvertretenden Schiedsperson läuft ab, daher ist es erforderlich die Neuwahl durchzuführen.

 

Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Sie ist kein Schiedsgericht und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben. Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson in und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Gemäß § 3 Brandenburgisches Schiedsstellengesetz (Bbg SchG) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Sie muss das Wahlrecht besitzen. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. Die Schiedsperson soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad aufweisen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und/oder unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht.

 

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben sich um die Stelle des Schiedsamtes zu bewerben. Hierzu richten Sie ihre aussagekräftige Bewerbung für das Ehrenamt bis zum 31.01.2022 schriftlich unter Angaben von Name, Vorname, Anschrift,  Geburtsdatum und Ort, Beruf und Telefonnummer an die Gemeinde Leegebruch, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch.