Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ab 01.Juli 2024
-Pflicht zur ordnungsbehördlichen Anmeldung aller Hunde -
Seit dem 01. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) in Kraft getreten.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die neue Hundehalteverordnung in § 2 HundehV eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche vorsieht. Ungeachtet der Widerristhöhe und des Gewichtes, müssen demnach alle Hunde zukünftig neben der steuerlichen Anmeldung auch ordnungsbehördlich im Ordnungsamt der Gemeinde Leegebruch angemeldet werden.
Hunde die bislang noch nicht ordnungsbehördlich angemeldet sind, müssen nachgemeldet werden.
Neben der Angabe der Rasse, des Wurfdatums sowie der Farbe und der Chipnummer, sind der Ordnungsbehörde auch die Personalien der Halterin oder des Halters mitzuteilen. Die Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip-Transponder gemäß ISO Standard ist durch den Hundehalter oder die Hundehalterin zu veranlassen.
Die Anmeldung finden Sie unter dem Bürgerservice / Formulare auf der Internetseite der Gemeinde Leegebruch. Sie können das Formular auch gern persönlich beim Ordnungsamt anfordern.
Weitere Information erhalten Interessierte auf der Internetseite des Landes Brandenburg der persönlich, sowie telefonisch im Ordnungsamt der Gemeinde Leegebruch unter 03304/249 617.