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Gemeinde Leegebruch

Vorschaubild Gemeinde Leegebruch

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E-Mail:
Homepage: www.leegebruch.de

Vorschaubild Gemeinde Leegebruch

Größe
Leegebruch nimmt eine Fläche von 644 ha ein.
 
Gründung
Nach einem Beschluss des preussischen Staatsministeriums ist die Gemeinde Leegebruch am 01.12.1928 als selbstständige Landgemeinde entstanden.

 

Einwohner
Zur Zeit leben in Leegebruch etwa 6.920 Menschen. (Stand 30.06.2019)
 
Verkehrsanbindungen
Öffentliche Verkehrsmittel von/nach Oranienburg  bzw. von/nach Hennigsdorf alle 20 min (Buslinie 824) sowie  von/nach Flatow über Kremmen (Buslinie 800), mit dem Pkw - 20 min. bis nach Berlin.

 

Einrichtungen
altersgerechtes Wohnheim, Ärztehaus, Dentallabor, Pflegeheim, zwei Kirchen, eine gemeindliche Kindertagesstätte an vier Standorten, Kindertagespflege, ein freier Träger für Kinderbetreuung, Grundschule, Gemeindebibliothek, Hotel/Pension, Spielplätze, Jugendclub, Ballett- und Tanzschule, Fitnessstudio, Sportvereine, Sportplatz, Freiwillige Feuerwehr, Sauna, Solarium, Kegelbahn, Fahrschule, Polizei, diverse Büros, Immobilienmakler, Tierarztpraxis, Gastronomie und eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten...

 

Partnerstadt
Im Oktober 1995 wurde die Städtepartnerschaft mit der Stadt Lengerich/Westfalen urkundlich besiegelt. Mehr Informationen über die Stadt Lengerich erhalten Sie auf der Internetpräsentation der Stadt Lengerich.

 


Aktuelle Meldungen

Bibliothek geschlossen

(26.03.2024)

Bibliothek geschlossen

Es ist wieder Buchmesse in Leipzig! Unsere Bibliothek bleibt aus diesem Grund am 21. April geschlossen. Wir sind für unsere Bibliotheksnutzer an diesem Tag auf der Buchmesse unterwegs. 
 

Vom 25. März bis zum 01. April schließ sich der Osterurlaub an. 
Mit neuen Buchempfehlungen öffnet unsere Bibliothek dann wieder am 02. April.

Stellenausschreibungen

 

Auszubildende für die berufsbegleitende Ausbildung als Erzieher (m/w/d); Bewerbungsfrist: 12.03.2024

 

Erzieher (m/w/d)  (ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal); keine Bewerbungsfrist

 

 

 

 

 

 

Verzögerung bei neuen Grundsteuerbescheiden durch Eigentümerwechsel

 

Bei der Bearbeitung von Eigentümerwechseln kommt es derzeit beim Finanzamt Oranienburg zu erheblichen Verzögerungen. Hintergrund ist die vorrangige Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen für die Grundsteuerreform.

Die Gemeinde Leegebruch bittet daher alle bisher Veranlagten Eigentümer, die Ihr Haus / Grundstück/ Wohnung etc. verkaufen und verkauft haben, weiter die Grundsteuer zu bezahlen, bis Ihnen ein Abmeldebescheid von der Gemeinde Leegebruch zugeht. Ein etwaig entstandenes Guthaben wird dann natürlich an den bisherigen Eigentümer erstattet.

 

Rechtliches

Bei der Festsetzung der Grundsteuer B, wird gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (01.01.) festgesetzt. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer.

Die Grundlage dafür ist der Grundsteuermessbescheid, des zuständigen Finanzamtes in Oranienburg. Diese Grundsteuermessbescheide sind für Gemeinden nach § 182 und 184 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 16 GrStG bindend. Abweichungen von den Grundsteuermessbescheiden sind unzulässig. Auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide erlässt die Gemeinde Leegebruch einen Grundsteuerbescheid.

Aus diesem Grund können die neuen Eigentümer erst veranlagt werden, wenn die neuen Grundlagenbescheide in der Gemeinde Leegebruch vorliegen.

 

 


Veranstaltungen

25.04.​2024
16:00 Uhr
Lese- und Bastelstunde
Tatü tata, tatü tata die Feuerwehr ist da! Keine Zeit für eine Pause. Immer wenn die Mannschaft ... [mehr]