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Baumschutz in Leegebruch

16.12.2014

Die jüngsten Entwicklungen veranlassen uns, auf die bestehende Rechtslage nochmals deutlich hinzuweisen. Derzeit gibt es in der Gemeinde Leegebruch zwar keine Baumschutzsatzung und auch beim Landkreis Oberhavel existiert keine Baumschutzverordnung. Dennoch können durch höherrangiges Recht durchaus Einschränkungen oder Unterschutzstellungen bestehen und der die Beseitigung des Baumes Anstrebende ist verpflichtet, diese Möglichkeiten für den Einzelfall zu überprüfen und ggf. auszuschließen. So stellt z. B. das Fällen oder die sonstige erhebliche Beeinträchtigung großer Bäume, die ansonsten keinem gesonderten Schutz unterliegen, in der Regel einen mittels Ersatzpflanzung zu kompensierenden, genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von § 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz dar. Im Zweifel sollte stets die Naturschutzbehörde beim Landkreis Oberhavel zu Rate gezogen werden:

 

http://www.oberhavel.de/B%C3%BCrgerservice/Umwelt-Natur/Naturschutz