Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Verzögerung bei neuen Grundsteuerbescheiden durch Eigentümerwechsel

 

Bei der Bearbeitung von Eigentümerwechseln kommt es derzeit beim Finanzamt Oranienburg zu erheblichen Verzögerungen. Hintergrund ist die vorrangige Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen für die Grundsteuerreform.

Die Gemeinde Leegebruch bittet daher alle bisher Veranlagten Eigentümer, die Ihr Haus / Grundstück/ Wohnung etc. verkaufen und verkauft haben, weiter die Grundsteuer zu bezahlen, bis Ihnen ein Abmeldebescheid von der Gemeinde Leegebruch zugeht. Ein etwaig entstandenes Guthaben wird dann natürlich an den bisherigen Eigentümer erstattet.

 

Rechtliches

Bei der Festsetzung der Grundsteuer B, wird gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (01.01.) festgesetzt. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer.

Die Grundlage dafür ist der Grundsteuermessbescheid, des zuständigen Finanzamtes in Oranienburg. Diese Grundsteuermessbescheide sind für Gemeinden nach § 182 und 184 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 16 GrStG bindend. Abweichungen von den Grundsteuermessbescheiden sind unzulässig. Auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide erlässt die Gemeinde Leegebruch einen Grundsteuerbescheid.

Aus diesem Grund können die neuen Eigentümer erst veranlagt werden, wenn die neuen Grundlagenbescheide in der Gemeinde Leegebruch vorliegen.