Nicht für alle Störungen
oder Belästigungen
ist das Ordnungsamt zuständig
Wenn es Probleme, Ärger oder Streitigkeiten mit dem Nachbarn gibt, und keiner nachgeben will, dann sollte nicht gleich mit dem Rechtsanwalt oder Gericht gedroht werden.
Schlichten ist besser als Richten,
vertragen ist besser als klagen!
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung bei unserer Schiedsfrau, Brigitte Zunke, zu stellen. Frau Zunke ist seit 1996 als ehrenamtliche Schiedsfrau in der Gemeinde Leegebruch tätig.
Vorteil einer Schlichtungsverhandlung ist, dass sich die Personen im Beisein der Schiedsfrau aussprechen können, um einander zu verstehen.
Eine Verhandlung bei der Schiedsperson ist schnell, unbürokratisch und kostengünstig. Ein Vergleich ist rechtskräftig.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere
Schiedsperson
Frau Brigitte Zunke
Am Schlangenberg 26
16767 Leegebruch
Tel. 03304/252844
und unsere
Stellvertretende Schiedsperson
Frau Liane Protzmann
Dorfaue 4A
Tel. 03304/522856
zur Verfügung.
Rechtsauskünfte dürfen Schiedspersonen
aber nicht erteilen!