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10.09.2024   10:30 Uhr

 

Vierter bundesweiter Warntag

 

Am 12. September 2024 um Punkt 11 Uhr wird auch in diesem Jahr eine bundesweite Probewarnung verschickt. In Leegebruch schrillen dann nicht nur die Radios, Fernseher und Smartphones, sondern auch die beiden Sirenen. Gegen 11:45 Uhr erfolgt dann eine Entwarnung.

Seit Juni 2022 sind die Sirenen im Gemeindegebiet aktiv. Sie werden in der Gemeinde Leegebruch zur Warnung vor Gefahren (siehe Grafik unten) eingesetzt. Um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen, ertönen an jedem Samstag um 10 Uhr ein wöchentlicher 15 Sekunden langer Probealarm. Die Sirenen werden nicht bei jedem Feueralarm aktiviert, nur bei Großschadenslagen, um die Bevölkerung zu warnen. Ertönen in einem solchen Fall die Sirenen, sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich über das Radio, Internet etc. zu informieren. Gegebenenfalls erfolgen Lautsprecherdurchsagen durch die Einsatzkräfte. Ausgelöst werden können die Sirenen allein durch die Leitstelle und die Einsatzkräfte. Im Gegensatz zu den Sirenenanlagen aus DDR-Zeiten gibt es keine manuelle Auslösemöglichkeit durch die Bevölkerung. Wie bisher sind im Bedarfsfall Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte über die Notrufnummern zu kontaktieren.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert:

Der Bundesweite Warntag dient der Erprobung der Warnsysteme. Das Auslösen der Warnmittel lädt aber auch ein, sich über die Warnung der Bevölkerung zu informieren. Am Bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (kurz: MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender und App-Server) geschickt.
Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Parallel können auf Ebene der Länder in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (zum Beispiel Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden. Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit unter anderem von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

 

 Warntag 

 


Schadstoffsammlung aus privaten Haushalten

Informationen zur Schadstoffsammlung finden Sie hier.

 

Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg ab 01.Juli 2024

-Pflicht zur ordnungsbehördlichen Anmeldung aller Hunde -

Seit dem 01. Juli 2024 ist die neue Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) in Kraft getreten.

Eine wesentliche Änderung ist, dass die neue Hundehalteverordnung in § 2 HundehV eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche vorsieht. Ungeachtet der Widerristhöhe und des Gewichtes, müssen demnach alle Hunde zukünftig neben der steuerlichen Anmeldung auch ordnungsbehördlich im Ordnungsamt der Gemeinde Leegebruch angemeldet werden.

 

Hunde die bislang noch nicht ordnungsbehördlich angemeldet sind, müssen nachgemeldet werden. 

 

Neben der Angabe der Rasse, des Wurfdatums sowie der Farbe und der Chipnummer, sind der Ordnungsbehörde auch die Personalien der Halterin oder des Halters mitzuteilen. Die Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip-Transponder gemäß ISO Standard ist durch den Hundehalter oder die Hundehalterin zu veranlassen.

 

Die Anmeldung finden Sie unter dem Bürgerservice / Formulare auf der Internetseite der Gemeinde Leegebruch. Sie können das Formular auch gern persönlich beim Ordnungsamt anfordern.

 

Weitere Information erhalten Interessierte auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter https://mik.brandenburg.de oder persönlich, sowie telefonisch im Ordnungsamt der Gemeinde Leegebruch unter 03304/249 617.

 

Link zum Presseartikel des Landes Brandenburg: https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung-tritt-am-1-juli-in-kraft#

 

 

Änderung der Betreuungszeiten in Kita/Hort ab dem 01.08.2024

Informationen zu den neuen Betreuungszeiten finden Sie hier.

 

Bibliothek

Aktuelle Informationen zur Bibliothek finden Sie hier.

 
Jährlich wiederkehrende Schließzeiten der in der Trägerschaft der Gemeinde Leegebruch befindlichen Kindertagesstätte

Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung am 16.06.2022 folgende jährlich wiederkehrende Schließzeiten der in der Trägerschaft der Gemeinde Leegebruch befindlichen Kindertagesstätte:

 

a) Brückentag nach Christi Himmelfahrt – alle Einrichtungen

b) Brückentage nach Weihnachten bis Neujahr – alle Einrichtungen

c) Die 2. und 3. volle Ferienwoche in den Sommerferien des Landes Brandenburg Objekte Rasselbande, Sonnenschein, Wirbelwind

 

Als Ausgleich für die Schließzeiten soll der Monat Dezember für die Erziehungsberechtigten gebührenfrei sein, wenn ein Betreuungsvertrag mit der Gemeinde Leegebruch vom 01.01. bis zum 31.12. besteht und die Kinder in den Objekten Rasselbande, Sonnenschein und Wirbelwind betreut werden.

 

Elterninformation zur Elternbeitragsentlastung

Mit diesem Schreiben informiert das  Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über die zentralen Punkte der „Elternbeitrags-entlastung 2023 / 2024“.

 

Dokument herunterladen: Elterninformation zur Elternbeitragsentlastung

 

Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

 

Die Anleitung zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung finden Sie hier.

 

Fragen zu den Briefen vom Finanzamt und den auszufüllenden Formularen können Sie direkt bei Ihrem Finanzamt klären.


Die Bodenrichtwerte können Sie über die Webadresse https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/ oder das zuständige Katasteramt in Oranienburg herausfinden.

 

Hilfsangebote und Nachfragen zur Ukrainekrise

Der russische Überfall auf die Ukraine hat weitreichende Folgen. Vor allem für die vielen Menschen aus dem Krisengebiet, die auf der Flucht sind, um Schutz zu suchen. Hilfe ist dringend notwendig. Für die Menschen im Krisengebiet und jene, die gerade ihre Heimat verlassen müssen. Die Gemeinde Leegebruch unterstützt alle Anstrengungen, den Menschen in und aus der Ukraine in ihrer Not zu helfen.

 

Hilfsangebote und Nachfragen können an die Koordinierungsstelle beim Landkreis Oberhavel an die folgende Emailadresse oder telefonisch gerichtet werden: 

Email:                    Telefon: 03301 601-4800

Alle Informationen rund um das Thema:https://www.oberhavel.de/ukraine

 

Wer hilfsbedürftige Menschen in der Krisenregion finanziell unterstützen möchte, kann dies unter anderem über die "Aktion Deutschland hilft" tun, einem Bündnis deutscher Hilfsorganisatoren. Das Bündnis ruft zu Spenden für die Betroffenen des Krieges auf.

Stichwort: Nothilfe Ukraine

IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30

BIC: BFSWDE33XXX