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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne

zwei Stufen vor.

 

Erste Stufe Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB)

 

Im Rahmen dieser Stufe wird ein Rohkonzept für die Planung ausgelegt, welches bereits die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkret darstellt. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess zu Bauleitplänen einbezogen werden. Die Planung ist dabei aber noch flexibel und nicht abschließend ausgearbeitet.

 

Die Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch vollzogen:

  1. Bekanntmachungskasten 1: Birkenallee 1, am Haupteingang des Rathauses;

  2. Bekanntmachungskasten 2: Parkstraße 4, neben dem Eingang der Kindertagesstätte und

  3. Bekanntmachungskasten 3: Am Wall 19, neben dem Haupteingang des Friedhofs.

 

Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung. Der Plan liegt in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier auf der Internetseite unter dem Punkt „öffentliche Auslegungen“ bereitgestellt.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail () möglich.

 

Wichtig ist, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.

 

Zweite Stufe: Öffentliche Auslegung der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Im Rahmen dieser Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans gibt es erneut die Gelegenheit, sich zum Vorhaben zu äußern. Die Offenlage erfolgt für mind. einen Monat und nicht weniger als 30 Tage.  In dieser Zeit werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und über die Offenlage informiert.

 

Die Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch vollzogen:

  1. Bekanntmachungskasten 1: Birkenallee 1, am Haupteingang des Rathauses;

  2. Bekanntmachungskasten 2: Parkstraße 4, neben dem Eingang der Kindertagesstätte und

  3. Bekanntmachungskasten 3: Am Wall 19, neben dem Haupteingang des Friedhofs

 

Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung. Der Plan liegt in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier auf der Internetseite unter dem Punkt „öffentliche Auslegungen“ bereitgestellt.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail () möglich.

 

Wichtig ist, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.

 

Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

Aktuelle Bekanntmachungen zur Bauleitplanung

 

Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ 2

 

Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes als Planungsmaßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Öffentlichen Auslegung durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet 

Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. 

Die Unterlagen werden während der Auslegungsfrist unter 

https://www.leegebruch.de/seite/137933/bekanntmachungen.html 

 

sowie über das zentrale Landesportal Brandenburg unter 

https://bb.beteiligung.diplanung.de/verfahren/c4fedeae-4e73-4911-a359-1eb70b76cf10/public/detail 

zugänglich gemacht.

 

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen als zusätzliches Angebot gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB

 

Gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit von 28.07.2025 bis einschließlich 31.08.2025

 

während folgender Zeiten: 

Mo, Mi, Do:8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Di:   8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr:   8.00 - 12.00 Uhr

 

in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Bauverwaltung, Zimmer 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch.

 

Hinweise

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

  4. dass durch die oben genannte öffentliche Auslegung der Planunterlagen eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB besteht.

 

Gemäß §13a (3) BauGB wird hiermit zugleich bekannt gemacht:

  • dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und

  • dass eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB nicht stattfindet und sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Bauverwaltung, Zimmer 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch zu den o.g. genannten Zeiten unterrichten und zur Planung äußern kann.

 

Datenschutzhinweise 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Leegebruch, gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Aktuelle öffentliche Auslegung zur Bauleitplanung

 

Beteiligung Öffentlichkeit zur Änderung Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leegebruch hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Beschlussvorlage 25-05 beschlossen, den Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ aufzustellen. 

 

Die Aufstellung des Änderungsbebauungsplans erfolgt als Planungsmaßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung mit Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplanes gemäß §13a (2)2. BauGB.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leegebruch hat in ihrer Sitzung am 26.06.2025 zugleich mit Beschlussvorlage 25-06 den Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ einschließlich der Begründung in der Fassung Mai 2025 gebilligt und beschlossen, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Das Plangebiet des Änderungsbebauungsplanes liegt im zentralen Bereich in der Gemeinde Leegebruch westlich der Birkenallee.

Es umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ sowie den nördlich angrenzenden Wirtschaftsweg. Es hat eine Größe von ca. 0,69 ha.

 

Im Plangebiet liegen die Flurstücke 752, 753 und 754/26 sowie 754/24 (teilweise) Flur 005, Gemarkung Leegebruch gemäß Darstellung des Lageplanes unter Punkt 2. der Anlage zu diesem Beschluss. Punkt 2 der Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird wie folgt begrenzt:

- im Osten durch die Birkenallee,

- im Süden durch die Straße Am Wasserwerk.

- im Westen durch einen öffentlich genutzten Weg, der an die rückwärtigen Gartenbereiche von Grundstücken am Kornweg westlich des Plangebietes angrenzt,

- im Norden durch die südliche Grenze des Grundstücks Birkenallee 5.

 

Lageplan Plangebiet

 

Planungsziel des aufzustellenden Änderungsbebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Feuerwache für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Leegebruch. Zugleich sollen hier auch Räume für eine Jugendfreizeitstätte (Jugendclub) ermöglicht werden. 

Folgende Planunterlagen stehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung: – bitte verlinken auf die Anlagen:

  1. Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Entwurfs des Änderungsbebauungsplans Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk", Bebauungsplan, Stand Mai 2025

  2. Begründung einschließlich Umweltinformationen und Fachbeitrag Artenschutz zum Entwurf des Änderungsbebauungsplans Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“, Bebauungsplan, Stand Mai 2025

  3. Schalltechnische Untersuchung der HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH vom 15.05.2025

  4. Geotechnischer Bericht 048/05/25, Leegebruch, Birkenallee 2, Neubau Feuerwehrgerätehaus und Jugendclub, Dipl. Geologe Andreas Rott, 08.05.2025

 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zur Planung liegen bisher nicht vor.