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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne

zwei Stufen vor.

 

Erste Stufe Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB)

 

Im Rahmen dieser Stufe wird ein Rohkonzept für die Planung ausgelegt, welches bereits die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkret darstellt. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess zu Bauleitplänen einbezogen werden. Die Planung ist dabei aber noch flexibel und nicht abschließend ausgearbeitet.

 

Die Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch vollzogen:

  1. Bekanntmachungskasten 1: Birkenallee 1, am Haupteingang des Rathauses;

  2. Bekanntmachungskasten 2: Parkstraße 4, neben dem Eingang der Kindertagesstätte und

  3. Bekanntmachungskasten 3: Am Wall 19, neben dem Haupteingang des Friedhofs.

 

Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung. Der Plan liegt in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier auf der Internetseite unter dem Punkt „öffentliche Auslegungen“ bereitgestellt.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail () möglich.

 

Wichtig ist, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.

 

Zweite Stufe: Öffentliche Auslegung der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Im Rahmen dieser Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans gibt es erneut die Gelegenheit, sich zum Vorhaben zu äußern. Die Offenlage erfolgt für mind. einen Monat und nicht weniger als 30 Tage.  In dieser Zeit werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und über die Offenlage informiert.

 

Die Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch vollzogen:

  1. Bekanntmachungskasten 1: Birkenallee 1, am Haupteingang des Rathauses;

  2. Bekanntmachungskasten 2: Parkstraße 4, neben dem Eingang der Kindertagesstätte und

  3. Bekanntmachungskasten 3: Am Wall 19, neben dem Haupteingang des Friedhofs

 

Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung. Der Plan liegt in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier auf der Internetseite unter dem Punkt „öffentliche Auslegungen“ bereitgestellt.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail () möglich.

 

Wichtig ist, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.

 

Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

Aktuelle Bekanntmachungen zur Bauleitplanung

 

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und des Wirksamwerdens der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben" 

 

Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan 

Flächennutzungsplan

Zusammenfassende Erklärung Änderung FNP Süd Leegebruch

 

Aktuelle öffentliche Auslegung zur Bauleitplanung

 

 

 

 

- Aktuell keine öffentlichen Auslegungen -