Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne
zwei Stufen vor.
Erste Stufe Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB)
Im Rahmen dieser Stufe wird ein Rohkonzept für die Planung ausgelegt, welches bereits die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkret darstellt. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig in den Planungsprozess zu Bauleitplänen einbezogen werden. Die Planung ist dabei aber noch flexibel und nicht abschließend ausgearbeitet.
Die Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch vollzogen:
- Bekanntmachungskasten 1: Birkenallee 1, am Haupteingang des Rathauses;
- Bekanntmachungskasten 2: Parkstraße 4, neben dem Eingang der Kindertagesstätte und
- Bekanntmachungskasten 3: Am Wall 19, neben dem Haupteingang des Friedhofs.
Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung. Der Plan liegt in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier auf der Internetseite unter dem Punkt „öffentliche Auslegungen“ bereitgestellt.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail () möglich.
Wichtig ist, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.
Zweite Stufe: Öffentliche Auslegung der Planung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen dieser Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bauleitplans gibt es erneut die Gelegenheit, sich zum Vorhaben zu äußern. Die Offenlage erfolgt für mind. einen Monat und nicht weniger als 30 Tage. In dieser Zeit werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und über die Offenlage informiert.
Die Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch vollzogen:
- Bekanntmachungskasten 1: Birkenallee 1, am Haupteingang des Rathauses;
- Bekanntmachungskasten 2: Parkstraße 4, neben dem Eingang der Kindertagesstätte und
- Bekanntmachungskasten 3: Am Wall 19, neben dem Haupteingang des Friedhofs
Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung. Der Plan liegt in diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Parallel werden die Unterlagen hier auf der Internetseite unter dem Punkt „öffentliche Auslegungen“ bereitgestellt.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abgegeben werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail () möglich.
Wichtig ist, dass nur fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB, später Zugang zu einem Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung haben.
Nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen.
Aktuelle Bekanntmachungen zur Bauleitplanung
Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben" Beteiligung der Öffent-lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 PlanSiG
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leegebruch hat in ihrer Sitzung am 16.06.2022 mit Beschluss-Nr.22-05 die Billigung des Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben" sowie dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die im beiliegenden Lageplan dargestellte Fläche südlich des bestehenden Siedlungsgebietes der Gemeinde Leegebruch.
Im Plangebiet liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Leegebruch:
- Flur 4 Flurstücke 40; 41; 42; 43; 44; 97; 99; 100; 144; 145; 146; 147; 205; 206; Teilstücke von den Flurstücken 54; 112; 139/2; 148; sowie
- Flur 7 Flurstücke 9/10 und Teilstück von 9/24.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die südliche Grenze des Grundstücks Grünstraße 28 sowie durch die Grünstraße und Wasserstraße und durch die
südliche Grenze des Grundstücks Wiesenstraße 13a,
- im Osten durch den Uferrandstreifen des Leegebrucher Hauptgrabens und des Muhrgrabens,
- im Süden durch das Flurstück des Bruchwiesengrabens
- im Westen durch Wiesenflächen und teilweise durch die Grünstraße
Das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 3,87 ha.
Ziele und Zwecke der Planung
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Sicherung einer geordneten städtebauliche Entwicklung und insbesondere der Vermeidung und Minderung nachteiliger erheblicher Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Stark- und Dauerregenereignissen oder Niederschlagsmangel und insofern auch der Bewältigung von Folgen des Klimawandels.
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Plangebiet eine bisherige Darstellung von allgemeinem Wohngebiet geändert in die Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft mit überlagernder Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Auf weiteren Flächen für die Landwirtschaft ist im Plangebiet ebenfalls eine überlagernde Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant.
Umweltprüfung
Gemäß § 2 (4) BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7. und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht wurde gemäß § 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Ersatz der öffentlichen Auslegung durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet
Gemäß §3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG erfolgt der Ersatz der öffentlichen Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sowie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen können jederzeit während der Auslegungsfrist unter https://www.leegebruch.de/seite/137933/bekanntmachungen.html (siehe unten)
heruntergeladen und eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Unterlagen über das Zentrale Landesportal Brandenburg unter
http://blp.brandenburg.de oder http://bauleitplanung.brandenburg.de zugänglich gemacht.
Öffentliche Auslegung als zusätzliches Informationsangebot (Auslegungsfrist / - zeiten)
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der nachfolgend genannten Planunterlagen in der Zeit
vom Freitag, dem 16.09.2022 bis einschließlich Freitag, dem 21.10.2022
während folgender Zeiten: Mo, Mi, Do: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,
Di: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr: 8.00 - 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Raum 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.
Folgende Planunterlagen stehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung:
- Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben" mit Begründung einschließlich Umweltbericht (September 2021)
- Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben" - Abwägende Berücksichtigung im Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes -(Stand 04.01.2022)
- die nach Einschätzung der Gemeinde Leegebruch bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in der Begründung des Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht sowie in den bereits vorliegenden Stellungnahmen zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes verfügbar:
Schutzgut |
Umweltthemen |
Stichwortartige Beschreibung |
Mensch |
- Immissionsschutz |
- Verkehrslärm des nahegelegenen Autobahnkreuzes Oranienburg, der Autobahn A10 und der Bundesstraße mit autobahn-gleichem Ausbau B 96 (neu) |
|
- Störfälle oder Katastrophen |
- Überflutungsgefahr bei Starkregen - Schutz und Erhalt einer natürlichen Niederschlagsretentionsfläche |
|
- sparsamer Umgang mit Grund und Boden |
- Schutz und Erhalt einer natürlichen Niederschlagsretentionsfläche - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung |
Fläche |
Flächeninanspruchnahme |
- Vermeidung der Flächeninanspruchnahme im Plangebiet für bauliche Nutzungen |
Boden |
- Bodenschutz - Versiegelung |
- Erhalt und Entwicklung von Niedermoorboden - Vermeidung von Aufschüttungen und Versiegelungen im Plangebiet |
|
- Altlast / Altlastenverdachtsfläche |
- keine Altlast / Altlastenverdachtsfläche im Plangebiet bekannt |
|
- Bergbau |
- für Plangebiet keine bergbaulichen Rechte oder Beschränkungen bekannt |
Wasser |
- Niederschlags- Entwässerung - Hochwasser- und Überflutungsschutz |
- Vermeidung der Entwicklung einer Wohngebietsfläche im überflutungsgefährdeten Plangebiet - Erhalt einer natürlichen Niederschlagsretentionsfläche im Zustrombereich von Muhrgraben, Hauptgraben und Veltenschem Luchgraben - hoher Grundwasserstand im Plangebiet - Überflutungsgefahr im Plangebiet bei Starkregen - Schutz des Niedermoorbodens als Wasserspeicher |
|
- Trinkwasserschutz |
- Plangebiet liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone |
|
Oberflächengewässer |
- keine Oberflächengewässer im Plangebiet vorhanden - Muhrgraben südöstlich angrenzend an das Plangebiet - Hauptgraben fließt von Nord auf das Plangebiet zu, - Veltenscher Luchgraben westlich des Plangebietes |
Klima / Luft,
|
- Auswirkungen auf das Klima - Auswirkungen der Folgen des Klimawandels |
- Vermeidung der Freisetzung klimaschädlichem CO2 durch Erhalt von Niedermoorboden - Berücksichtigung von Extremwetterereignissen in Folge des Klimawandels (Starkregen, Dürre) durch Erhalt eines natürlichen Retentionsraume und des wasserspeichernden Niedermoorbodens |
Pflanzen |
- Gehölze - sonstiger Bewuchs |
- Erhalt von 2 Feldgehölzen - Erhalt und Entwicklung von Dauergrünland feuchter Standort |
Tiere / Artenschutz |
- offenlandnutzende Greifvögel, - Bodenbrüter, - Insekten - Fledermäuse - Höhlen- und Offenbrüter in den Feldgehölzen, - im Grabenbereich semiaquatische und aquatische Arten, - Amphibien, - Reptilien |
- Vermeidung der Zerstörung von Habitaten geschützter Arten im Plangebiet durch Verzicht auf Wohngebietsfläche - Vermeidung der Verarmung der Habitate geschützter Arten im Plangebiet durch intensive Grünlandnutzung - Vermeidung der Beeinträchtigung geschützter Arten der angrenzenden Gewässer durch Nährstoffeintrag aus zersetztem Niedermoorboden |
Biotope |
- Biotopschutz, Biotopverbund, Biodiversität |
- Plangebiet liegt im Berührungspunkt des Biotopverbundes der Muheniederung und des Veltenschen Luchs - Vermeidung der Beeinträchtigung von hochwertigen und geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen - Erhalt und Entwicklung der biologischen Vielfalt |
Orts- und Landschaftsbild |
- Offenlandschaft der Luchwiesen - Feldgehölze |
- Schutz und zur Entwicklung des typischen Landschaftsbildes der Luchlandschaft |
Kultur- und Sachgüter |
- Baudenkmal
|
- Im Planbereich keine Baudenkmale erfasst oder bekannt |
|
- Bodendenkmal |
- Im Plangebiet keine Bodendenkmale erfasst oder bekannt |
Kultur- und Sachgüter |
- Leitungsbestände im Plangebiet |
- unterirdische Hauptversorgungsleitungen (Elektroenergie und Ferngasleitung) werden nachrichtlich in den FNP übernommen |
Schutzgebiete |
- Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht
|
- Plangebiet liegt nicht in einem Vogelschutzgebiet oder einem Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - Plangebiet liegt nicht in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark. - im Plangebiet sind keine Naturdenkmale, geschützten Landschaftsbestandteile oder geschützten Biotope nach BNatSchG i. V. m. BbgNatSchAG vorhanden - Schutz und Entwicklung von Niedermoorboden im Plangebiet vermeiden Nährstoffeintrag aus zersetztem Niedermoorboden in den Muhrgraben, hierdurch Vermeidung nachteilige Auswirkungen auf FFH Muhrgraben und Teufelsbruch |
Aktuelle öffentliche Auslegung zur Bauleitplanung
Beteiligung Öffentlichkeit zur Änderung FNP "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, ,Muhrgraben" und Abstimmung zu BP Bauhof mit Änderung FNP
Die Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie unter dem folgenden Link:
https://beteiligung.planungsbueroludewig.de/index.php/s/iwGToDYnJFaJb7n
- Derzeit liegen keine weiteren Bekanntmachungen vor -