Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ 2
Änderungsbebauungsplan Nr. 19.1 „Gemeindezentrum Birkenallee / Am Wasserwerk“ 2
Öffentlichen Auslegung durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet
Die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Die Unterlagen werden während der Auslegungsfrist unter
https://www.leegebruch.de/seite/137933/bekanntmachungen.html
sowie über das zentrale Landesportal Brandenburg unter
https://bb.beteiligung.diplanung.de/verfahren/c4fedeae-4e73-4911-a359-1eb70b76cf10/public/detail
zugänglich gemacht.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen als zusätzliches Angebot gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
Gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit von 28.07.2025 bis einschließlich 31.08.2025
während folgender Zeiten:
| Mo, Mi, Do: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, |
| Di: | 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Fr: | 8.00 - 12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Bauverwaltung, Zimmer 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch.
Hinweise
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz BauGB wird darauf hingewiesen,
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
dass durch die oben genannte öffentliche Auslegung der Planunterlagen eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB besteht.
Gemäß §13a (3) BauGB wird hiermit zugleich bekannt gemacht:
dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und
dass eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB nicht stattfindet und sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Leegebruch, Bauverwaltung, Zimmer 2.13, Birkenallee 1, 16767 Leegebruch zu den o.g. genannten Zeiten unterrichten und zur Planung äußern kann.
Datenschutzhinweise
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.










