Erbbaurecht
Objekt: Am Wasserwerk (12) - RESERVIERT
Flur: 5
Flurstück: 1406
Größe: 449 m²
Jährlicher Erbbauzins: 3.232,80 €
Ein Erbbaurecht ist ein "grundstücksgleiches Recht". Die Gemeinde Leegebruch ist Eigentümerin des Grundstückes. Für die Vertragsdauer von 99 Jahren werden alle Rechte und Pflichten den Erbbauberechtigten übertragen. Das Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren zu bebauen.
Die Bebauung wird hier in § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Das Grundstück ist erschlossen, da in der Straße "Am Wasserwerk" alle Medien anliegen.
Ansprechpartnerin: Frau Riefenstahl
Telefonnummer: 03304/249638