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Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben" Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 A

 
Plangebiet

Das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die im beiliegenden Lageplan dargestellte Fläche südlich des bestehenden Siedlungsgebietes der Gemeinde Leegebruch.

Im Plangebiet liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Leegebruch:

- Flur 4 Flurstücke 40; 41; 42; 43; 44; 97; 99; 100; 144; 145; 146; 147; 205; 206; Teilstücke von den Flurstücken 54; 112; 139/2; 148; sowie

- Flur 7 Flurstücke 9/10 und Teilstück von 9/24.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

- im Norden durch die südliche Grenze des Grundstücks Grünstraße 28 sowie durch die Grünstraße und Wasserstraße und durch die südliche Grenze des Grundstücks Wiesenstraße 13a,

- im Osten durch den Uferrandstreifen des Leegebrucher Hauptgrabens und des Muhrgrabens,

- im Süden durch das Flurstück des Bruchwiesengrabens

- im Westen durch Wiesenflächen und teilweise durch die Grünstraße

 

Das Plangebiet der Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 3,87 ha.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Sicherung einer geordneten städtebauliche Entwicklung und insbesondere der Vermeidung und Minderung nachteiliger erheblicher Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Stark- und Dauerregenereignissen oder Niederschlagsmangel und insofern auch der Bewältigung von Folgen des Klimawandels.

Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Plangebiet eine bisherige Darstellung von allgemeinem Wohngebiet geändert in die Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft mit überlagernder Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Auf weiteren Flächen für die Landwirtschaft ist im Plangebiet ebenfalls eine überlagernde Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant.

Unter dem Link: https://beteiligung.planungsbueroludewig.de/index.php/s/nHwzAzjW3r3fDAb finden Sie die Unterlagen zum Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche "Wiesenfläche Leegebruch Süd - Grünstraße, Wasserstraße, Hauptgraben, Muhrgraben".

 

Verfahren der Planung, Umweltprüfung, Hinweise

Gemäß §3 Abs. 1 BauGB (1) wird die Öffentlichkeit mit den veröffentlichten Planunterlagen frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

 

Zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß §2(4) BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach §1(6)7. und §1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß §2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bauleitplanes erstellt.

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist nicht die öffentliche Bekanntmachung zur Auslage der Unterlagen, diese erfolgt ortsüblich in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Leegebruch.